■ Was ist eine EU-Konformitätserklärung?
Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine EG-/EU-Konformitätserklärung abgeben, sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie (z.B. Maschinenrichtlinie) fällt. Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter erklären darin, dass das in Verkehr gebrachte Produkt allen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Der EU-Konformitätserklärung geht immer eine Konformitätsbewertung voraus, die die Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien überprüft.
■ Inhalt der EG-Konformitätserklärung
Der Inhalt der EG-Konformitätserklärung ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie entsprechend den jeweiligen Produkten festgelegt. Gelten für ein Produkt mehrere Richtlinien, kann der Hersteller in der Regel sämtliche Konformitätserklärungen in einem einzigen Dokument zusammenfassen.